Als eine der vier zentralen Beschaffungsstellen schreiben wir Rahmenverträge für Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen aus. Außerdem bieten wir der bremischen Kernverwaltung (§ 1 Abs. 3 Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung) einen Bestellservice für in zentralen Rahmenverträgen nicht verfügbare Produkte an.
Welche Waren und Dienstleistungen bieten wir an?
Wer kann die Rahmenverträge nutzen?
Unsere zentralen Rahmenverträge bieten folgende Vorteile
Bestellservice
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Mit unseren Rahmenverträgen haben Sie deutliche Vorteile bei Preisen und Prozesskosten!
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Für die bremische Kernverwaltung (§ 1 Abs. 3 Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung) bieten wir an, Produkte, die in zentralen Rahmenverträgen (siehe oben) bisher nicht verfügbar sind, im Wege von Verfahren nach § 5 Abs. 1 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz (BremTTVG)zu realisieren, sofern der Netto-Auftragswert 3.000 Euro überschreitet.
Im Rahmen des Bestellservices werden keine Bauleistungen und keine freiberuflichen Leistungen beschafft.
Verfahren über Liefer- und Dienstleistungen (ohne freiberufliche Leistungen) ab der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BremTTVG genannten Wertgrenze können vom Ausschreibungsdienst unterstützt werden.
Sofern der Netto-Auftragswert 3.000 Euro nicht überschreitet, können Produkte unter Beachtung von § 10 Absatz 4 VVBesch eigenständig im Wege des sogenannten Direktkaufs (§ 5 Abs. 2 Buchstabe c) BremTTVG) beschafft werden.
Kann der Bedarf bei im BreKat verfügbaren Rahmenvertragspartnern gedeckt werden, steht im BreKat (nur mit Anmeldekonto erreichbar) für diese Fälle die Funktion „Sonderbedarf-Bestellung" zur Verfügung.
Bestellservice für die bremische Kernverwaltung (§ 1 Abs. 3 Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung) im Wege von Verfahren nach § 5 Abs. 1 BremTTVG für in zentralen Rahmenverträgen nicht verfügbare Produkte (Näheres siehe oben).