Strategischer Einkauf und Rahmenverträge
Als eine der vier zentralen Beschaffungsstellen schreiben wir Rahmenverträge für Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen aus. Außerdem bieten wir der bremischen Kernverwaltung (§ 1 Abs. 3 Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung) einen Bestellservice für in zentralen Rahmenverträgen nicht verfügbare Produkte an.
Welche Waren und Dienstleistungen bieten wir an?
Wer kann die Rahmenverträge nutzen?
Unsere zentralen Rahmenverträge bieten folgende Vorteile
Bestellservice
Links
Ihre Ansprechpersonen
Welche Waren und Dienstleistungen bieten wir an?
- Papier, Bürobedarf, IT-Verbrauchsmaterial, Scan- und Vervielfältigungsdienstleistungen
- Moderations- und Präsentationsbedarf
- Tonerkartuschen, Tintenpatronen und weiteres IT-Verbrauchsmaterial
- Bewirtungsbedarf (Kaffee, Tee, Milch und Zucker)
- Geschirr und Glaswaren, Besteck, Servierwagen
- Bürotechnik (ohne IT und Multifunktionskopierer), Elektro, Multimedia
- Büro- und Schulmöbel, Tafelanlagen und Projektions(lein)wände
- Bekleidung, Textilien, persönliche Schutzausrüstung, Wäschereidienstleistungen
- Feuerlöscher (Prüfung, Wartung und Beschaffung)
- Reinigungs- und Hygienebedarf
- Umzugs- und Transportleistungen (ohne Projektumzüge, die ggf. auch ein Umzugsmanagement und weitere Leistungen erfordern)
- Sanitäts- und Gesundheitsbedarf (im Aufbau)
- Spiel- und Sportwaren (im Aufbau)
- Werbeartikel (im Aufbau)
- Werkzeug (im Aufbau)
- Heizöl
- Strom und Gas (Technisches Bestandsmanagement, Team Süd/West)
Sie haben nichts Passendes gefunden?
Dann melden Sie sich gerne bei uns
Wer kann die Rahmenverträge nutzen?
- Bremische Ämter und Behörden sowie stadtbremische öffentliche Schulen
- Hochschulen, Eigenbetriebe und Anstalten
- Unternehmen, die der Freien Hansestadt Bremen zu 100% gehören
- Institutionelle Zuwendungsempfänger der Freien Hansestadt Bremen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (Bescheinigung durch den Zuwendungsgeber ist erforderlich)
- Kooperationspartner im Rahmen öffentlich-öffentlicher Einkaufskooperationen
Unsere zentralen Rahmenverträge bieten folgende Vorteile:
- Für Ihre Waren und Dienstleistungen erhalten Sie gute Konditionen durch Bündelung und Standardisierung der Nachfrage.
- Sie können die meisten Produkte bequem aus unserem elektronischen Einkaufskatalog BreKat bestellen.
- Sie müssen die entsprechenden Vergabeverfahren nicht mehr selbst durchführen. Das EVZ gewährleistet die Einhaltung vergaberechtlicher Erfordernisse.
- Rechtliche Anforderungen zur sozial-ökologischen Beschaffung setzen wir zentral um.
- Unsere Facheinkäuferinnen und Facheinkäufer sichern bedarfsgerechte Qualitätsstandards.
- Arbeitsmedizinische und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen werden durch Einbeziehung des Zentrums für gesunde Arbeit der Freien Hansestadt Bremen gewährleistet.
- Wir kümmern uns um die erforderliche Mitbestimmung im Rahmen des Bremischen Personalvertretungsgesetztes.
Mit unseren Rahmenverträgen haben Sie deutliche Vorteile bei Preisen und Prozesskosten!
Sie möchten sich an unseren Rahmenverträgen beteiligen?
Dann sprechen Sie uns gerne an.
Bestellservice
Für die bremische Kernverwaltung (§ 1 Abs. 3 Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung) bieten wir an, Produkte, die in zentralen Rahmenverträgen (siehe oben) bisher nicht verfügbar sind, im Wege von Verfahren nach § 5 Abs. 1 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz (BremTTVG)zu realisieren, sofern der Netto-Auftragswert 3.000 Euro überschreitet.
Im Rahmen des Bestellservices werden keine Bauleistungen und keine freiberuflichen Leistungen beschafft.
Verfahren über Liefer- und Dienstleistungen (ohne freiberufliche Leistungen) ab der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BremTTVG genannten Wertgrenze können vom Ausschreibungsdienst unterstützt werden.
Sofern der Netto-Auftragswert 3.000 Euro nicht überschreitet, können Produkte unter Beachtung von § 10 Absatz 4 VVBesch eigenständig im Wege des sogenannten Direktkaufs (§ 5 Abs. 2 Buchstabe c) BremTTVG) beschafft werden.
Kann der Bedarf bei im BreKat verfügbaren Rahmenvertragspartnern gedeckt werden, steht im BreKat (nur mit Anmeldekonto erreichbar) für diese Fälle die Funktion „Sonderbedarf-Bestellung" zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen
Teamleitung, BreKat, E-Vergabe und andere zentrale Aufgaben
Stellvertretende Teamleitung, Leitung der Fachlichen Leitstelle für den BreKat
E-Vergabe (ohne VOB), Fachliche Leitstelle für den BreKat, zentrale Aufgaben des Einkaufs
Kundenkommunikation und Marketing, zentrale Aufgaben des Lieferantenmanagements
Verantwortliche für Rahmenvertrags-Warengruppen
Waschraumausstattung (Spender und Verbrauchsmaterialien), Mietservice für Schmutzfangmatten, Hygienebehälter, Stoffhandtuchrollen und Spender

Spiel- und Sportwaren, Werbeartikel, Bewirtungsbedarf
Bürotechnik (ohne IT und Multifunktionskopierer), Elektro, Multimedia, Feuerlöscher
Multimedia, Umzugs- und Transportleistungen (ohne Projektumzüge); browserbasierte Rechtsprechungs- und Gesetzesdatenbank
Papier, Bürobedarf, IT-Verbrauchsmaterial, Moderations- und Präsentationsbedarf, Scan- und Vervielfältigungsdienstleistungen; Drogerieartikel, Sanitäts- und Gesundheitsbedarf, persönliche Schutzausrüstung (ohne Bekleidung)
Schulmöbel, Tafelanlagen und Projektions(lein)wände, Stahlmöbel
Frau Natalie Rottmann-Boos
Bekleidung, Textilien, Wäschereidienstleistungen, Bedarf der professionellen Reinigung
Herr Horst Juergen Tietjen
Tonerkartuschen und Tintenpatronen; Geschirr und Glaswaren, Besteck, Servierwagen; Heizöl; Wertstoffsammelbehälter, Kunststoffsäcke
Bestellservice
Bestellservice für die bremische Kernverwaltung (§ 1 Abs. 3 Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung) im Wege von Verfahren nach § 5 Abs. 1 BremTTVG für in zentralen Rahmenverträgen nicht verfügbare Produkte (Näheres siehe oben).