Durch die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im Land Bremen ergeben sich für Wirtschaft und Verwaltung deutliche Effizienzgewinne. Unternehmen haben für die Rechnungsstellung einen geringeren Aufwand und können nach erfolgter Leistung schneller ihr Geld erhalten. Vorteil für die Verwaltung ist eine schnellere Rechnungsbearbeitung.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre E-Rechnung im Datenformat „XRechnung“. Eine Rechnung, die als pdf per E-Mail versendet wird, gilt nicht als elektronische Rechnung.
Seit dem 27.11.2020 sind Auftragnehmer verpflichtet, Rechnungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr elektronisch zu übermitteln.
Nähere Informationen erhalten Sie unter eRechnung