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Erklärung zur Barrierefreiheit

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines evaluiert.

Eine Evaluierung des Baukastens erfolgte im September 2022 durch ein zertifiziertes Prüfinstitut und anschließend nur bei funktionalen Neuerungen der Module.

Die redaktionellen Inhalte werden im Rahmen einer Selbstbewertung regelmäßig überprüft.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung des KOGIS-Baukastens sind die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit wenigen Ausnahmen erfüllt. Die Beseitigung von neu identifizierten Barrieren wird unverzüglich veranlasst oder durch Alternativen ergänzt.

Die redaktionellen Inhalte wurden im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:
barrierefreiheit@immobilien.bremen.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 01.11.2024 aktualisiert.

Hinweis - Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen:

Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik